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Aufgrund meiner 15-jährigen Berufserfahrung als Leiter des Personalwesens in verschiedenen mittelständischen Unternehmen kann ich Sie bei der optimalen Personalbeschaffung wirkungsvoll unterstützen.

Ferner können Sie mich mit der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung und damit verbunden Personaldienstleistungen beauftragen.

Hierzu steht Ihnen (wie beim Buchhaltungsservice) eine Online-Version zur Verfügung, um Abrechnungen in kürzester Zeit und rechtssicher zu erstellen.

Dies ist vor dem Hintergrund der im Personalbereich besonders vielen gesetzlichen Änderungen (Arbeits- und Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsfristen, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechtsänderungen etc.) sehr elementar.


„Die Kunst der Planung besteht darin, 
den Schwierigkeiten der Ausführung zuvorzukommen.“
Marquis de Vauvenarques
 
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Ich bin Mitglied im größten Franchiseverbund selbständiger Buchhalter und erbringe meine Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Dazu zählen das Aufbereiten, Erfassen, Kontieren, Auswerten der lfd. Geschäftsvorfälle sowie lfd. Lohnabrechnung, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung.